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Betrunken mit dem Fahrrad gestürzt

Vorster Str. - 02.07.2019


In der Nacht zum Dienstag (02.07.), gegen 02:15 Uhr, erhielt die
Polizei Kenntnis von einem verletzten Fahrradfahrer auf dem Radweg
der Vorster Straße im Ortsteil Driesch.

Der 18-jährige Kaarster war nach eigenen Angaben in Richtung Vorst
unterwegs, als er plötzlich -ohne Fremdeinwirkung- zur Seite stürzte.
Dabei erlitt der Radler leichte Verletzungen, auf eine medizinische
Versorgung verzichtete der junge Mann. Während der Unfallaufnahme
bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch bei dem 18-Jährigen. Ein
Atemalkoholtest bestätigte deren Wahrnehmungen. Der Wert lag über dem
des Erlaubten. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und eine
Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Radfahrer sind (ebenso wie Auto- und Motorradfahrer)
Verkehrsteilnehmer und obliegen daher straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften. Alkoholisierte Radfahrer stellen auch ein großes
Gefahrenpotential im Straßenverkehr dar. Nach dem Strafgesetzbuch
wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder
anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug
sicher im Verkehr zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob das
Fahrzeug ein Auto oder ein Fahrrad ist. Für Radfahrer gilt hier ein
Grenzwert von 1,6 Promille. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit
1,6 Promille Alkohol oder mehr von der Polizei aus dem Verkehr
gezogen wird, kann den Führerschein verlieren. Dabei ist es egal, ob
andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder nicht. Wer mit
weniger als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert
ebenfalls den Führerschein, wenn er mit sogenannten
"Ausfallerscheinungen" auffällt. Gemeint ist beispielsweise das
Fahren von Schlangenlinien oder, wie im geschilderten Fall, sogar ein
Sturz vorliegt. In solchen Fällen drohen zwei Punkte im
Verkehrszentralregister sowie eine Geldstrafe.




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Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
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-Pressestelle-
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